Aufsichtsrecht
Sie haben Fragen zum Thema Aufsichtsrecht?
WEHLING RECHTSANWÄLTE berät Sie in allen Fragen des Aufsichtsrechts. Egal ob Anforderungen von EIOPA / BAFIN oder Landesaufsicht. Wir helfen Ihnen, Antworten auf aufsichtsrechtliche Anforderungen zu entwickeln, die zu Ihrem Unternehmen passen. Im prinzipienbasierten System von Solvency II zeigen wir Freiräume auf und gestalten diese mit Ihnen. Bei Streitigkeiten mit der Aufsicht stehen wir mit unserer Fachkenntnis an Ihrer Seite. Entscheidungen von Aufsichtsrat und Vorstand zu komplexen aufsichtsrechtlichen Fragen bereiten wir vor. Unsere Erfahrung ermöglicht es, Risiken zu minimieren und unternehmerische Handeln zu fördern. Im Mittelpunkt unserer Beratung steht:
- Rechtliche und strategische Beratung zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen (insbesondere Solvency II) in den Versicherungsunternehmen;
- Aufsichtsrechtliche Beratung bei der Neustrukturierung von Versicherungsunternehmen
- Beratung bei der Neukonzeption von Versicherungsprodukten, einschließlich der Etablierung eines angemessenen Rahmens zur Umsetzung des Product-Oversight-and-Governance-Processes
- Umsetzung von MaGO und VaIT
- Beratung zur Umsetzung von Proportionalitäts-Konzepten
- Beratung von Versicherern zum Code of Conduct Datenschutz und in anderen datenschutzrechtlichen Fragestellungen
- Vertriebsrechtliche Beratung von Versicherern bei der Umsetzung von IDD oder im Zusammenhang mit dem GDV-Vertriebskodex
- Schulung von Aufsichtsräten
Aktuelle Beratungsmandate umfassen:
- Grenzen der MAGO (VA): Wie weit kann die Bafin in die Geschäftsorganisation / den Ressortzuschnitt eingreifen? Ist eine Trennung bis auf Vorstandsebene in allen Bereichen zwingend?
- Kann die Bafin rückwirkend bei Nachranginstrumenten eine Änderung der Haftungsreihenfolge verlangen?
- Wie kann im Zusammenspiel zwischen HGB- und Solvency II Bilanz die Solvenzquote eines kleinen Schaden-Unfall Versicherers dauerhaft stabil gehalten werden?
- Beratung zur Umstrukturierung von Versicherungsunternehmen
- Wie kann Proportionalität in einem kleinen VVaG gelebt werden?