Datenschutz- und IT-Sicherheitsrecht
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Die Datenschutzgrundverordnung stellt auch ein Jahr nach In-Kraft-Treten insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen sowie Vertretern der freien Berufe eine große Herausforderung dar. Häufig passen einmal gefundene Lösungen nicht zur Tätigkeit des Unternehmens oder verkomplizieren Vorgänge erheblich. Nicht selten wird die DSGVO als Ärgernis oder Störung in der Kommunikation mit Kunden und Mandanten empfunden.
WEHLING RECHTSANWÄLTE berät Sie umfassend und praxisorientiert in allen Fragen des Datenschutz- und IT-Sicherheitsrechts. Wir suchen mit Ihnen nach Lösungen, die sowohl DSGVO-konform sind als auch Ihren unternehmerischen Prozessen entsprechen. Unser Ziel ist es, Ihre Prozesse abzubilden, nicht zu verändern. Datenschutz muss gelebt werden, darf die Kommunikation mit Dritten aber nicht belasten.
Haben Sie mehr als neun Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten umgehen, müssen Sie einen betrieblichen Datenschutzbeauftragen bestellen. WEHLING RECHTSANWÄLTE kann diese Funktion für Sie übernehmen – hierzu arbeiten wir mit Spezialisten zusammen, die seit Jahren als externe, betriebliche Datenschutzbeauftragte tätig sind. Wir beraten und unterstützen auch gerne Ihren internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bei seiner Tätigkeit.
WEHLING RECHTSANWÄLTE berät Sie beim datenschutzkonformen Betrieb Ihres Online-Auftritts.
Unsere Berater haben langjährige Berufserfahrung in datenschutzrechtlichen Fragestellungen, sind Fachanwälte für Informationstechnologierecht und externe betriebliche Datenschutzbeauftragte (TÜV-zertifiziert).
Aktuelle Beratungsmandate umfassen:
Wie können die Prozesse eines selbstständigen Personalberaters mit der DSGVO in Einklang gebracht werden? Wie kann eine zukunftssichere, aber bürokratiearme Lösung aussehen?